| AIRWAY BILL |
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Luftfrachtbrief. Frachtbrief, abgeschlossen zwischen dem Sender und dem Luftspediteur, der nicht giriert werden kann |
| ALL IN |
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Alles eingeschlossen. Vertrag, der alle Kosten von Austritt bis Eintritt umfaßt.
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| BALLOON FREIGHT |
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Leiche Last mit großem Volumen |
| BILL OF LOADING |
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Frachtbrief. Eine grundsätzliche und wertvolle Unterlage zur vielfältigen Verwendung beim Transport von Waren, Rohstoffen und Gegenständen, in der die Angaben über Frachtkosten, Eigenschaften der transportierten Ware, Strecke und Parteien, die Eigentumsrecht an der Last haben, enthalten sind. |
| BONDED WAREHOUSE |
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Zollager. Zollspeicher, in dem die Lagerung der Ware durch die Zollbeamten bis zur Vervollständigung von Zollabwicklungen erlaubt wird.
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| BROKER |
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Makler. Die Person, die eine Ware für Transport vorbereitet und eine Provision aus diesem Transport erhält. |
| CARGO TONNAGE |
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Lasttonnage. Das dem Tarif unterliegende Gewicht der Ware. |
| CARNET |
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Zollpassierschein. Der durch das Zollamt für Grenzüberschreitung ausgestellte Schein. |
| CFR |
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Abkürzung für "Cost and Freight". Lieferung, bei der die Fracht bis zum Bestimmungshafen bezahlt ist. |
| CIF |
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Abkürzung für "Cost, Insurance and Freight". Bei diesem Verkaufsart gelten die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR, aber gleichzeitig muß die Seefrachtversicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports abgeschlossen sein. Der Verkäufer schließt den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Beiträge dafür. CIF erfordert, daß die Austrittsgeschäfte durch den Verkäufer durchgeführt werden.
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| CIP |
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Abkürzung für "Carriage and Insurance Paid To". Lieferung, bei der Fracht und Versicherung bis zum Bestimmungshafen gezahlt sind. |
| CLEAN BILL OF LADING |
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Frachtbrief, der durch den Spediteur ausgestellt wird und zeigt, daß die Ware durch den Spediteur in gutem Zustand und vollständig übernommen worden ist. Soweit nicht eine andere Situation angemerkt ist, gilt ein Frachtbrief als "cleaned" bzw. "rein"
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| CLEARANCE |
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1. Verzollung. 2. Solche Beladung des Fahrzeuges, daß es an den für Durchgang begrenzten Stellen wie Brücke oder Tunnel ohne jede Verhinderung durchführen kann. |
| COLLECTION |
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Scheck/Wechsel, der von dem Verkäufer ausgestellt wird und im allgemeinen die Anweisungen für die Zahlungsform enthält und den anderen Transportbelegen zugefügt wird. |
| COMMERCIAL INVOICE |
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Handelsrechnung. Rechnung, die den für die Transportware ausgestellten Unterlagen zugrundeliegt und alle Geschäfte zwischen dem Exporteur und dem Importeur enthält.
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| CONSIGNEE |
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Empfänger. Die Person oder Firma, die in den Transportbelegen als diejenige auftritt, die zur Übernahme von Waren berechtigt ist. |
| CONSIGNMENT |
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1. Die Ware, die zwar zum Transport an eine durch den Makler angegebene Stelle gesandt , aber immer noch Eigentum des Produzenten ist.
2. Ladung der Ware zur Beförderung an den Empfänger
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| CONSIGNOR |
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Die Person, die in dem Frachtbrief als Sender der Ware angeführt ist.
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| CONSOLIDATION |
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Vereinigung von Ladungen aus verschiedener Quellen, bei denen der Bestimmungsort gleich ist. |
| CPT |
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Abkürzung für "Carriage Paid To" |
| DAF |
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Abkürzung für "Delivered At Frontier". Lieferung an der Grenze, wobei der Bestimmungsort anzugeben ist. Bei Lieferbereitschaft von Waren nach Erfüllung der Zollausfuhrformalitäten an der Grenze und an dem Punkt vor der Zollgrenze des benachbarten Landes enden die Verpflichtungen des Verkäufers. |
| DDC |
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Abkürzung für "Destination Delivery Charge". Lieferungskostem am Bestimmungsort. Kosten, die je nach der Größe des Kontainers in vielen Frachttarifen angewendet werden. Diese Kosten werden als Beikosten den grundsätzlichen Seefrachtkosten beigefügt. Darin sind die Gebühre für Entladung eines Schiffes mittels Kräne, Schwerlasttransport innerhalb des Terminals mittels Lastkraftwagen und Torgebühr für Terminaloperationen eingeschlossen. |
| DDP |
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Abkürzung für "Delivered Duty Paid". Bedeutet, daß der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt hat, wenn die Ware an dem angegebenen Ort im Importland Zollabgaben gezahlt lieferbereitgestellt ist, wobei der Lieferort angegeben ist. Bei der Lieferung, bei der die Ware nach Abschluß aller Einfuhrformalitäten geliefert wird, werden alle Steuer einschl. Zollabgaben sowie die anderen Kosten, Risiken und Ausgaben von dem Verkäufer übernommen sind. EXW bedeutet die höchste Haftung für den Verkäufer und DDP die niedrigste Haftung. |
| DDU |
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Abkürzung für "Delivered Duty Unpaid". Die Lieferpflicht des Verkäufers ist erfüllt, wenn die Ware, die ohne Zahlung der Zollabgaben geliefert wird, an dem bestimmten Ort des Importlandes bereitgestellt ist. Der Verkäufer haftet für die Kosten und Risiken bis zu diesem Ort (ausschl. Zollabgaben, Steuern und sonstigen zahlbaren Importgebühre). Der Empfänger haftet für die eventuellen Extrakosten und die Risiken, die wegen Mangel bei den Zollausfuhrgeschäften vorkommen könnten.
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| DES |
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Abkürzung für "Deliered Ex Ship". Lieferung auf dem Schiff. |
| DEQ |
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Abkürzung für "Delivered Ex Quay". Lieferung am Kai, wobei die Zollabgaben gezahlt sind.
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| DOCUMENTS AGAINST ACCEPTANCE (D/A) |
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Anweisung, die der Spediteur einer Bank erteilt, damit die Ware dem Empfänger gegen Vorlage von den für die Lieferung erforderlichen Dokumenten ausgeliefert wird. |
| DOCUMENTS AGAINST PAYMENT (D/P) |
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Anweisung, die erteilt wird, damit der Empfänger die Ware nach Übergabe von den Dokumenten übernimmt. |
| DOOR TO DOOR |
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Transport von Tür zu Tür. Durchführung aller Transporttätigkeiten von Übernahme der Ware bei dem Sender bis zur Lieferung an den Empfänger. Ist auch als Transport von Haus zu Haus bekannt.
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| DRAFT, BANK |
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Scheck oder Wechsel, den ein Verkäufer dem Empfänger im allgemeinen über eine Bank sendet. |
| EXW |
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Abkürzung für "Ex Work". Lieferung am Werk |
| FCA |
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"Free Carrier". Lieferung an den Empfänger an dem festgelegten Ort. |
| FAS |
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"Free Alongside Ship". Lieferung neben dem Schiff.
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| FIATA |
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Abkürzung für "Federation International des Associations de Trasiteires et Assimilles". Internationaler Verband der Frachtspediteurvereine. Verband mit Sitz in Zürich mit 93 Mitgliedern, unter denen man Agenture für nationalen Transport, Frachtspediteure, Zollagenden und Logistikvereine und -föderationen zählen kann.
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| FOB |
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Abkürzung für "Free on Board". Kostenfrei auf dem Schiff. Lieferung an dem angegebenen Ladungshafen. Die Haftung des Verkäufers ist erfüllt, wenn er die Ware an dem angegebenen Ladungshafen auf dem Schiff geliefert hat. Die Kosten und Risiken wegen Verlust und Beschädigung von Waren übergehen ab diesem Punkt auf den Empfänger. FOB erfordert, daß die Ausfuhrgeschäfte durch den Verkäufer abgewickelt werden. |
| FREIGHT BILL |
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Frachtrechnung |
| FREIGHT FORWARDER |
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Organisator für Transporttätigkeiten |
| GROSS WEIGHT |
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Brutto-Gewicht. Gesamtgewicht von den Waren, Paletten, Kontainern, Verpackungen und Wagen. |
| GROUPAGE |
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Sammelgul, Konsolidation. Vereinigung von partiellen Ladungen durch Umladung in größere Behälter. |
| IATA |
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Abkürzung für "International Air Transport Organisation". Organisation, die bei internationalen Luftfrachttätigkeiten die Passagier- und Lastbeförderungstarife und -befugnisse überwacht.
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| IMPORT |
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Import, Ankauf vom Ausland. Ankauf von einem Produkt, das in einem fremden Land hergestellt ist, um es im Inland zu verkaufen.
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| IMPORT LICENCE |
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Importgenehmigung. Genehmigung, die in manchen Ländern für Import von Waren notwendig ist.
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| INSURANCE |
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Versicherung |
| INTERCHANGE |
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Austauschort/-station. Umladung der Last von einem Transportmittel auf ein Anderes.
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| INTERMODAL TRANSPORTATION |
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Intermodale Beförderung. Einleitung von mehreren Transportarten zur Lieferung der Waren. Einschaltung von mindestens noch einer Transportart neben der mit Aufhängern und Kontainern sowie mit Eisenbahn.
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| MANIFEST |
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Manifest. Dokument, das durch den Spediteur und seine Agentur ausgestellt wird und die Einzelheiten zeigt.
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| NET WEIGHT |
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Netto-Gewicht. Das Eigengewicht der Ware ohne Verpackung.
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| PACKING LIST |
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Packliste. Die Liste, in der die einzelnen Einheiten und Zeichen der Warenartikel angegeben werden, aber die die Preise nicht enthält
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| PARTIAL SHIPMENTS |
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Teillieferung |
| POINT OF ORIGIN |
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Übernahmeort. Ort, wo die Last von dem Spediteur übernommen wird.
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| PREPAID (Ppd.) |
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Die Vorzahlungen, die der Spediteur vor Freilassung des Frachtbriefes geleistet hat. |
| SURCHARGE |
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Zahlungen, die über den Tarif hinausgehen, oder Extrazahlungen |
| TARIFF |
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Tarif. Preisangebote und Regeln der Transportgesellschaften
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| TERMS OF SALE |
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Verkaufsbegriffe. Transportverkaufsbegriffe, die die internationale Handelskammer zuletzt im Jahre 2000 festgelegt hat und die die Haftungen des Empfängers und des Verkäufers bei einem Transport angeben. Diese sind EXW, FCA, FAS, CFR, CIF, CPkt, CIP, DAF, DES, DEA, DDU und DDF. |
| TIR |
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Abkürzung für "Transport International par la Route". Internationales Abkommen über Landtransport. Abkommen zwischen den amerikanischen und europäischen Regierungen über internationalen Landtransport. Veranlaßt, daß die versiegelten Kontainer durch Vorlage von Carnet-TIR die nationalen Grenzen überschreiten. |
| UNLOADING |
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Entladung. Ausladung der Ware aus dem Schiff |
| WAREHOUSING |
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Lagerung |
| WAYBILL (WB) |
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Frachtbrief. Bei Seetransport wird dieser durch die Transportlinie ausgestellt und enthält die Angaben über Abfahrtpunkt, Bestimmungsort, Strecke, Sender der Ware, Empfänger, Schiffbezeichnung und Preis für Beförderung. Dieser kann an die Agentur in Begleitung der Ware oder per Post gesandt werden. |